1. Geltungsbereich

Unsere Angebote, das heißt Angebote in Verkaufskatalogen, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Verkäufen und Lieferungen, erfolgen gemäß diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser Bedingungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gültig. Dies gilt auch für zusätzliche, nachträgliche oder mündliche Vereinbarungen. Eine mündliche Vereinbarung ist nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Wir sind an keine anderen Vertragsbedingungen bei der Erfüllung unserer Aufträge gebunden.

Erhält der Vertragspartner, sei es ein Wirtschaftsprüfer, eine juristische Person oder eine nicht als juristische Person definierte Vermögensgesellschaft, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht zusammen mit dem Angebot oder hat er sie nicht anderweitig erhalten, so gelten diese Bedingungen dennoch, wenn der Vertragspartner sie kannte oder aufgrund früherer Geschäftsbeziehungen mit uns kennen musste.

 

2. Preise

Die Preise ergeben sich aus unseren Verkaufsunterlagen, insbesondere aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk oder ab Lager.

 

3. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk oder ab Lager innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist. Wird der Liefertermin nicht eingehalten, hat der Käufer zunächst nur das Recht, einen späteren Liefertermin festzusetzen. Wird auch dieser Termin nicht eingehalten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bestehen nicht, es sei denn, wir handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt den Umfang der Bestellung. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Beruhen Angebot und Bestellung auf unserem Katalog, gelten die Preise aus unseren jeweils aktuellen Preislisten.

 

4. Rücktrittsrecht des Verkäufers

Können wir als Verkäufer auch den späteren Liefertermin aufgrund von Fehlern oder Verzögerungen unserer Lieferanten, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Arbeitsausfällen, Streiks oder ähnlichen Umständen nicht einhalten, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer wird informiert, sobald die Schwere der genannten Umstände feststeht.

Hat der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten, so hat er Anspruch auf die ihm zustehenden Gutschriften. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Endverbraucher, die Dritte sind, über die Abtretung der Forderung an den Käufer zu informieren und diese direkt von den Endverbrauchern zurückzufordern. Die Namen und Anschriften der Endverbraucher sind uns auf Verlangen mitzuteilen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Wir, der Verkäufer, behalten uns das Eigentum an den Waren vor, bis sämtliche vergangenen und zukünftigen Lieferungen im Rahmen des Kaufvertrages, einschließlich zusätzlicher Forderungen, vollständig bezahlt sind. Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsrechte des Verkäufers zu wahren, auch wenn die Waren an Dritte geliefert und nicht direkt an ihn übergeben werden. Der Käufer muss die Empfänger über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers informieren.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Zahlung über ein laufendes Konto oder bei dessen Ausgleich bestehen. Der Käufer darf die Waren weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen und darf sie nur im Rahmen des üblichen Verkaufs unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern.

Zur Sicherheit tritt der Käufer uns alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren an Dritte ab. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, beantragt er ein Insolvenzverfahren vor Gericht oder außergerichtlich, verliert er das Recht zur Weiterveräußerung, Nutzung oder Verarbeitung der Waren, die unser Eigentum bleiben, sowie das Recht, die an uns abgetretenen Forderungen zurückzufordern.

Der Käufer muss uns unverzüglich über Eingriffe Dritter in die von uns gelieferten Waren informieren. In solchen Fällen bleiben unsere Eigentumsrechte und die Rechte an den abgetretenen Forderungen bestehen.
Unsere Eigentumsrechte bleiben auch während des Transports der Waren durch den Frachtführer zum Käufer bestehen, der die Waren mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln hat.
Stellt der Käufer Sicherheiten, die den Wert der Waren um fünfundzwanzig Prozent übersteigen, geben wir nach eigenem Ermessen das Eigentum an vollständig bezahlten Waren frei.

 

6. Zahlung

a) Der Käufer hat alle Rechnungen vollständig zu begleichen. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, werden ohne weitere Mahnung die üblichen Bankgebühren auf die offenen Beträge erhoben. Zahlungen werden zunächst auf bestehende ältere Forderungen angerechnet. Die Zahlungen sind spesenfrei auf unser Konto zu leisten.

b) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, leitet er ein Insolvenzverfahren ein – sei es vor Gericht oder außergerichtlich – oder wird er für zahlungsunfähig erklärt, so werden sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns Informationen über die finanzielle Lage des Käufers vorliegen, die eine weitere Kreditgewährung unzumutbar machen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen und ganz oder teilweise von bestehenden Verträgen zurückzutreten sowie wegen Vertragsverletzung rechtliche Schritte einzuleiten.

c) Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Abzüge sind nicht gestattet, sofern sie nicht aus demselben Kaufvertrag stammen.

 

7. Reklamationen / Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort auf Mängel und Vertragskonformität zu prüfen. Transportschäden müssen bei Lieferung schriftlich vom Frachtführer bestätigt werden. Offensichtliche Mängel haften wir nur, wenn sie innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und mit genauer Mängelbeschreibung angezeigt werden.

Beanstandete Waren müssen für eine Prüfung durch einen von uns beauftragten Vertreter zur Verfügung stehen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls schriftlich und mit genauer Beschreibung innerhalb der Garantiezeit gemeldet werden. Die Garantie entspricht der Verordnung der Europäischen Union Nr. 679/2016.

Branchenübliche Abweichungen in Größe, Ausführung, Farbe von Leder, Textilien, Holzmaserung oder ähnlichen Materialien, insbesondere bei Nachlieferungen, gelten nicht als Mangel. Stellt der Käufer die Rohmaterialien, verzichtet er auf sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, wenn die Mängel auf Fehlern dieser Materialien beruhen.

Sind Reklamationen berechtigt, beheben wir nach unserem Ermessen den Mangel durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Wert der Ersatzlieferung übersteigt nicht den Wert der ursprünglichen Bestellung. Der Käufer muss uns die erforderliche Zeit und Unterstützung zur Mängelbeseitigung einräumen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Zusätzliche Kosten übernehmen wir nicht, wenn reparierte oder ersetzte Waren an einen anderen Ort als den ursprünglichen geliefert werden müssen. Erfolgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises.

Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich eine Haftung übernehmen oder grob fahrlässig bzw. vorsätzlich handeln.

 

8. Gerichtsstand

Sofern nicht nach italienischem Recht anders vorgeschrieben, werden alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsvorgang durch ein Schiedsgericht in Bozen entschieden.

 

9. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung Nr. 679/2016 der Europäischen Union. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.plank.it/privacy

 

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht berührt.

LETZTES UPDATE: 01.09.2025